Donnerstag, 16. September 2010

Urlaubsansprüche und deren Verfall nach BRTV-Bau

Nach aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage verfallen Urlaubsansprüche regelmäßig zu bestimmten Fristen. In Ausnahmefällen - siehe z.B. hier - ist ein Verfall ausgeschlossen.

Tarifverträge können Besonderheiten zu Urlaub und Verfall enthalten, so u.a. der Bundestrahmentarifvertrag Bau (BRTV-Bau), worauf Kollege Martin aus Berlin verweist.

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