Nach aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage verfallen Urlaubsansprüche regelmäßig zu bestimmten Fristen. In Ausnahmefällen - siehe z.B. hier - ist ein Verfall ausgeschlossen.
Tarifverträge können Besonderheiten zu Urlaub und Verfall enthalten, so u.a. der Bundestrahmentarifvertrag Bau (BRTV-Bau), worauf Kollege Martin aus Berlin verweist.
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