Dienstag, 23. März 2010

Abgeltung von Urlaub (Schwerbehindertenuzusatzurlaub)

23.03.2010 Gesetzlicher Mindesturlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank ist. Dies gilt auch für einen Schwerbehindertenzusatzurlaubsanspruch.Tarifvertragsparteien können bestimmen, dass ein über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch wegen der Krankheit des Arbeitnehmers nicht erfüllt werden kann (BAG Pressemitteilung 25/10)

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