Donnerstag, 25. März 2010

Schichtzulagen trotz Urlaub oder Krankheit

24.03.2010 Fällt eine tariflich für einen Zulagenanspruch geforderte Schicht aus, weil der Beschäftigte wegen der Gewährung von Erholungsurlaub oder aus anderen im Tarifvertrag genannten Gründen (z. B. Arbeitsunfähigkeit während des Entgeltfortzahlungszeitraums) von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung frei ist, so steht dies dem Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit nicht entgegen. Entscheidend ist, ob der Beschäftigte ohne die Arbeitsbefreiung die geforderten Schichten geleistet hätte (BAG Pressemitteilung 27/10).

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