Montag, 29. März 2010

Verbot der Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter

Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes, die zu einer überproportionalen Schlechterstellung Teilzeitbeschäftigter führen, dürfen nicht weiter angewendet werden (BVerwG Pressemitteilung 16/2010)

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