Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Donnerstag, 25. März 2010
Nicht immer führt eine Namensliste zu einer wirksamen Kündigung
24.03.2010 Vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat in Ergänzung eine Interessenausgleichs, dass die gerade vereinbarte Namensliste unter dem Vorbehalt der Änderung durch die Betriebsparteien stehen soll, so kommt dieser Namensliste nicht die Vermutungswirkung nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG zu (ArbG Stuttgart Urteil vom 25.02.2010 - 9 Ca 416/09)
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