Montag, 29. Dezember 2014

Mindestlohn von A-Z - heute W wie Weihnachtsgeld



Um was geht es?
In manchen Arbeitsverhältnissen wird noch Weihnachtsgeld ausbezahlt. Ist dies mindestlohnrelevant?

Was sagt das MiLoG?
nichts unmittelbar

Weihnachtsgeld ist nach den Vorgaben zum Mindestlohn aber nur dann mindestlohnrelevant und verrechenbar, wenn

a)  Anspruch auf Weihnachgeld unwiderruflich besteht (keine Freiwilligkeit),
b) dieses monatlich ausbezahlt wird und
c) es für erbrachte Leistungen bezahlt wird.

Besteht Handlungsbedarf?
Wer möchte, dass das Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn verrechnet werden kann, muss aktiv werden und Verträge anpassen.

Fazit: Die Weihnachtsüberascherung wird sich auf das ganze Jahr erstrecken.

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