Um was geht es?
In manchen Arbeitsverhältnissen wird noch Weihnachtsgeld ausbezahlt. Ist dies mindestlohnrelevant?
In manchen Arbeitsverhältnissen wird noch Weihnachtsgeld ausbezahlt. Ist dies mindestlohnrelevant?
Was sagt das MiLoG?
nichts unmittelbar
nichts unmittelbar
Weihnachtsgeld ist nach den Vorgaben zum Mindestlohn aber
nur dann mindestlohnrelevant und verrechenbar, wenn
a) Anspruch
auf Weihnachgeld unwiderruflich besteht (keine Freiwilligkeit),
b) dieses monatlich ausbezahlt wird und
c) es für erbrachte Leistungen bezahlt wird.
Besteht
Handlungsbedarf?
Wer möchte, dass das Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn verrechnet werden kann, muss aktiv werden und Verträge anpassen.
Wer möchte, dass das Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn verrechnet werden kann, muss aktiv werden und Verträge anpassen.
Fazit: Die
Weihnachtsüberascherung wird sich auf das ganze Jahr erstrecken.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen