Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Sind Überstunden auch mit mindestens 8,50 €/h zu vergüten?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Sind Überstunden auch mit mindestens 8,50 €/h zu vergüten?
Was sagt das MiLoG?
§ 1 II MiLoG: Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.
§ 1 II MiLoG: Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.
Auch Überstunden sind in diesem Sinne zu vergüten.
Besteht
Handlungsbedarf?
Dringlichst sollte überprüft werden, ob im Arbeitsvertrag eine pauschale Abgeltung von Überstunden vereinbart ist. Dies ist ab dem 01.01.2015 unwirksam.
Dringlichst sollte überprüft werden, ob im Arbeitsvertrag eine pauschale Abgeltung von Überstunden vereinbart ist. Dies ist ab dem 01.01.2015 unwirksam.
Fazit: Auch für Überstunden
ist der Mindestlohn zu bezahlen.
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