Mittwoch, 24. Dezember 2014

Mindestlohn von A-Z - heute U wie Ueberstunde



Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Sind Überstunden auch mit mindestens 8,50 €/h zu vergüten?

Was sagt das MiLoG?
§ 1 II MiLoG: Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.

Auch Überstunden sind in diesem Sinne zu vergüten.

Besteht Handlungsbedarf?
Dringlichst sollte überprüft werden, ob im Arbeitsvertrag eine pauschale Abgeltung von Überstunden vereinbart ist. Dies ist ab dem 01.01.2015 unwirksam.

Fazit: Auch für Überstunden ist der Mindestlohn zu bezahlen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen