Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Darf ein Qualitätszuschlag mit dem Mindestlohn verrechnet werden oder kommt er oben drauf?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Darf ein Qualitätszuschlag mit dem Mindestlohn verrechnet werden oder kommt er oben drauf?
Was sagt das MiLoG?
nichts!
nichts!
Es gilt der Grundsatz: Nur dem Mindestlohn funktional gleichwertige
Vergütungsbestandteile sind anrechenbar.
Qualitätszuschläge werden dafür gewährt, dass die
Arbeitsleistungen in einer besonderen Qualität erbracht werden und sollen nicht
die eigentliche Leistung vergüten.
Qualitätszuschläge sind also nicht anrechenbar und kommen
auf den Mindestlohn oben drauf.
Besteht
Handlungsbedarf?
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und ob diese mindestlohnrelevant sind oder nicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird.
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und ob diese mindestlohnrelevant sind oder nicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird.
Fazit: Lieber
einmal mehr den Lohn und dessen Zusammensetzung prüfen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen