Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Wie
verhält es sich mit dem Stücklohn, also der Vergütung für eine bestimmte Quantität?
Was sagt das MiLoG?
nichts!
Stücklohnvereinbarungen bleiben zulässig, wenn sie
gewährleisten, dass der Mindestlohn für geleistete Arbeit erreicht wird. Es
erfolgt eine Umrechnung in Zeitlöhne durch (1) Bestimmung des Zeitaufwandes für
1 Exemplar, (2) der Hochrechnung auf 1 Stunde und (3) der Umrechnung auf den
vorgegebenen Mindestlohn.
Besteht
Handlungsbedarf?
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und ob diese den Mindestlohnanforderungen gerecht werden. Auch für Arbeitnehmer kann eine Prüfung lohnenswert sein.
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und ob diese den Mindestlohnanforderungen gerecht werden. Auch für Arbeitnehmer kann eine Prüfung lohnenswert sein.
Fazit: Lieber
einmal mehr den Lohn und dessen Zusammensetzung prüfen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen