Montag, 15. Dezember 2014

Mindestlohn von A - Z - heute M wie Mindestlohnbestandteil



Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Manches Mal setzt sich die Vergütung aus mehreren Bestandteilen zusammen. Welcher Bestandteil ist also mindestlohnrelevant und welcher nicht.




Was sagt das MiLoG?
nichts!




Es gilt der Grundsatz: Nur dem Mindestlohn funktional gleichwertige Vergütungsbestandteile sind anrechenbar.




Das sind nicht: vermögenswirksame Leistungen, Aufwendungsersatzleistungen, Trinkgeld, Akkordprämien, Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Abfindungen, Feiertagszuschläge, Qualitätsprämien




Besteht Handlungsbedarf?
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und pb diese mindestlohnrelevant sind oder nicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird.

 
Fazit: Lieber einmal mehr den Lohn und dessen Zusammensetzung prüfen.

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