Um was geht es?
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Manches Mal setzt sich die Vergütung aus mehreren Bestandteilen zusammen. Welcher Bestandteil ist also mindestlohnrelevant und welcher nicht.
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Manches Mal setzt sich die Vergütung aus mehreren Bestandteilen zusammen. Welcher Bestandteil ist also mindestlohnrelevant und welcher nicht.
Was sagt das MiLoG?
nichts!
nichts!
Es gilt der Grundsatz: Nur dem Mindestlohn funktional
gleichwertige Vergütungsbestandteile sind anrechenbar.
Das sind nicht: vermögenswirksame Leistungen, Aufwendungsersatzleistungen,
Trinkgeld, Akkordprämien, Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Abfindungen,
Feiertagszuschläge, Qualitätsprämien
Besteht
Handlungsbedarf?
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und pb diese mindestlohnrelevant sind oder nicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird.
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Zahlungen Arbeitnehmer erhalten und pb diese mindestlohnrelevant sind oder nicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird.
Fazit: Lieber einmal mehr den Lohn und dessen Zusammensetzung prüfen.
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