Mittwoch, 17. Dezember 2014

Mindestlohn von A-Z - heute O wie Ordnungswidrigkeit



Um was geht es?
Regelungen und Vorschriften sind „zahnlose Tiger“, wenn ein Verstoß gegen sie ohne Folgen bleibt. Deshalb ist es interessant zu wissen, welche Folgen ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz hat.

Was sagt das MiLoG?
§ 21 MiLoG führt dazu aus, dass Verstöße Ordnungswidrigkeiten sind, die zu Bußgeldern bis zu 500.000,00 € bei Nichtzahlung des Mindestlohnes und bis zu 30.000,00 € bei anderweitigen Verstößen führen können.

Zudem sieht § 19 MiLoG vor, dass bei Bußgeldverfahren mit über 2.500,00 € Geldbuße ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen erfolgt.

Besteht Handlungsbedarf?
Wer kein Geld als Bußgeld zu verschenken hat und von öffentlichen Aufträgen lebt, sollte peinlichst darauf achten, die Regelungen und Bestimmungen des MiLoG einzuhalten.

Fazit: Es könnte sich lohnen, sich rechtstreu zu verhalten.

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