Freitag, 5. Dezember 2014

Mindestlohn von A - Z - heute E wie Ehrenamt



Um was geht es?
In manchen Bereichen (z.B. Sport, Kultur, Kunst etc.) sind viele Ehrenamtliche tätig und das ist auch gut so. Diese bekommen eine Aufwandsentschädigung. Steht Ihnen für Ihre Tätigkeit der Mindestlohn zu?

Was sagt das MiLoG?
§ 22 II MiLoG: Von diesem Gesetz nicht geregelt wird die Vergütung von … ehrenamtlich Tätigen.

Ehrenamtlich tätige Menschen haben also keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Besteht Handlungsbedarf?
Es ist davon auszugehen (um Umgehung der Mindestlöhne zu verhindern), dass künftig ehrenamtliche Tätigkeiten einer strenger Kontrolle unterzogen werden, ob es nicht doch verkappte Arbeitsverhältnisse sind. Zu prüfen ist deshalb, ob eher bürgerschaftliches Engagement oder Weisungsgebundenheit vorliegen

Fazit:
Ehrenamt führt nicht zu Mindestlohn und es eignet sich auch nicht, den Mindestlohn zu umgehen.

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