"Wer die Wahl hat, hat die Qual." Mit diesem Spruch quälen sich viele Abiturienten und Studienanfänger bei der Frage, welches Fach denn studiert werden soll.
Da eine doch erhebliche Zahl von Studenten auf BAföG angewiesen, ist die Beantwortung der Frage noch quälender, da auch die finanziellen Ressourcen hieran hängen. Ein häufiger Studiengangwechsel führt z.B. nicht zu einer Verlängerung der Normalförderung (BAföG wird zur Hälfte als Zuschuß und zur Hälfte als Darlehen ausbezahlt), vielmehr werden die Fachsemester der vorangegangenen Fächer mitberechnet bei dem "Verbrauch" der Regelstudienzeit.
So erging es einem Studenten, der 2 Semester Elektrotechnik, dann 2 Semester Mathematik studierte und dann auf das Fach Architektur wechselte. Für 2 Semester Architekturstudium erhielt er die Normalförderung, dann gab es BAföG nur noch als Darlehen. Damit war er nicht einverstanden und klagte. Das Bundesverwaltungsgericht (30.06.2011 - 5 C 13/10) stellte darauf ab, dass die Regelstudienzeit in Architektur 6 semester betrage und diese unter Anrechnung der vorherigen Fachsemester in Elektrotechnik und Mathematik erschöpft seien. Zwar habe der Kläger Aunspruch auf BAföG, aber eben nur noch als Darlehensauszahlung.
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