Wie bereits in unserem Eintrag vom 17.05.2010 berichtet, hatte das Arbeitsgericht Siegburg Zweifel an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Europarechtskonformität der Altersgruppenbildung in Sozialplänen.
Dem EUGH wurden diesbezüglich Fragen durch das Arbeitsgericht Siegburg vorgelegt.
Nun teilte das Arbeitsgericht Siegburg mit (PM 1/2011), dass die Parteien sich vergleichsweise verständigt haben und es deshalb nicht mehr zu einer Entscheidung des EUGH zu den aufgeworfenen Fragen kommt.
Was bleibt? Ungeklärte Fragen und hoffentliche zufriedene Prozessparteien
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