Montag, 4. Juli 2011

Vorsicht bei Pfändungen des Arbeitseinkommens

Seit dem 01.07.2011 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Deren Höhe ergeben sich aus einer Publikation des Bundesministeriums der Justiz.

Der geringste Pfändungsfreibetrag beträgt nun 1.028,89 Euro (bisher: 985,15 Euro) monatlich. Sollte das Arbeitseinkommen eines Arbeitnehmers gepfändet werden, sind die neuen Pfändungsfreibeträge in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Diese Werte spielen auch eine Rolle bei etwaigen Aufrechnungen mit Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitslohn.

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