Montag, 11. Juli 2011

Eine Antwort und trotzdem bleiben offene Fragen

Darf ein Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch eine Frage nach einer evtl. Schwerbehinderung stellen, gegebenfalls unter welchen Voraussetzungen?

Das Bundesarbeitsgericht (PM 58/11) musste nun einen Sachverhalt entscheiden, in dem eine Bewerberin bei der Einstellung die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung unzutreffend verneint hat.

Nun liegt die Vermutung nahe, dass das Bundesarbeitsgericht zu den oben aufgeworfenen Fragen Stellung bezieht, doch die Pressemeldung zeigt, dass die Antworten auf diese Fragen weiterhin umstritten bleiben werden.

Aber einige Ableitungen sind schon möglich. Nach dem Einleitungssatz ist zu schließen, dass es zulässige Fragen nach einer Schwerbehinderung geben kann (allerdigs findet sich kein Hinweis, wann eine solche Frage un-/zulässig ist).

Eine falsche Beantwortung einer zulässigen Frage kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages und zu dessen Kündigung führen.

Der Kern der Entscheidung bzw. der Pressemeldung ist jedoch, dass es entscheidend darauf ankommt, ob die Einstellung auch bei zutreffender Beantwortung der Frage erfolgt wäre. Wird dies bejaht, ist in jedem Fall eine Anfechtung oder Kündigung unbegründet.

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