Was für Wellen schlägt diese Pressemitteilung des EGMR, mit der einer Arbeitnehmerin ein Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik zuerkannt wurde, weil diese - nach Ansicht des EGMR - nur Ihr Recht auf Meinungsäusserung wahrgenommen habe und deshalb zu Unrecht gekündigt wurden sei.
Dankenswerterweise weist der Kollege Dr. Scheuer auf lto darauf hin, dass das LAG Berlin den Sachverhalt anders bewertete, weil es - nach Ansicht des LAG Berlin - sich nicht um Meinungsäußerungen, sondern Tatsachenbehauptungen gehandelt hat, deren Wahrheitsgehalt die Arbeitnehmerin nicht nachweisen konnte.
Danke, Herr Kollege, dass Sie im Rauschen des Blätterwaldes darauf hinweisen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen