Montag, 17. Mai 2010

Altersgruppenbildung in Sozialplänen europarechtswidrig?

Das Arbeitsgericht Siegburg legt dem EUGH die Frage vor, ob die Altersgruppenbildung in Sozialplänen zulässig ist oder eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Damit gibt sich das Arbeitsgericht Siegburg nicht mit der Rechtsprechung des BAG zufrieden (Beschl. vom 27.01.2010)

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