Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Dienstag, 18. Mai 2010
ausserordentliche Kündigung und Versetzungsmöglichkeit
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist eine an sich mögliche Versetzung in Betracht zu ziehen, wenn der Grund, der einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Inhalt entgegen steht, es nicht zugleich ausschließt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen. Dies ist der Fall, wenn der Kündigungsgrund arbeitsplatzbezogen ist, d.h. bei einer anderweitigen Beschäftigung sich voraussichtlich nicht wiederholen wird (LAG Hessen v. 08.03.2010).
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