06.05.2010 Unterschiedliche Abfindungsregeln für entlassene Arbeitnehmer und möglicherweise in Altersrente gehende Arbeitnehmer könnte gegen Europarecht verstoßen. Das legt der Schlussantrag der Generalanwältin am EUGH nahe (Schlussantrag vom 06.05.2010)
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