Dienstag, 11. Mai 2010

Zurückbehaltungsrecht und Vergütung

Arbeitnehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung zu, wenn der Arbeitgeber mit fälligen Arbeitsentgeltforderungen erheblich im Verzug ist. Auch für die Zeit der zurückbehaltenen Arbeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung seines Arbeitsentgelts. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts muss der Arbeitnehmer jedoch gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er seine Arbeit aufgrund der Lohnrückstände zurückbehält. Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast dafür, dass er gegenüber seinem Arbeitgeber eine solche Erklärung tatsächlich abgegeben hat (ArbG Cottbus Urteil vom 16.03.2010)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen