"Es kommt darauf an ..." Diese beliebte Antwort von Anwälten auf Fragen hätte sich ein Betriebsrat zu Herzen nehmen sollen.
Die Betriebsräte wollten festgestellt wissen vom Gericht, das Betriebsratsmitglieder sich bei Aufnahme einer Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit nicht abmelden müssen beim Arbeitgeber.
Da haben Sie zuviel auf einmal gewollt. Das Bundesarbeitsgericht (Pressemeldung 54/11) bestätigt die Vorinstanzen und sagt: "Es kommt darauf an ..."
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