An einem kalten Wintertage in Bayernlanden
Ein Arzt auf Anruf soll zum Krankenhaus gelangen
Das Gefährt rutscht in den Wegesrand
Ohje, ein Schaden an der Kutsche entstand
Der Arzt fordert Ersatz
für seinen kaputten Untersatz
Zwei Richter sagen nein
Das darf doch nicht sein
Das oberste Gericht
sagt nun mit einigem Gewicht
Weil der Unfall auf dem Weg zur Arbeit geschehen
Könnte dem Arzt doch ein Anspruch zustehen
Das Arbeitsgericht Regensburg und das Landesarbeitsgericht München lehnten den Anspruch eines Arztes auf Schadensersatz für einen auf dem Weg zur Arbeit (Rufbereitschaft) erfolgten Unfall mit dem Privat-PKW ab. Das Bundesarbeitsgericht meint, dass ein solcher Schadensersatzanspruch doch bestehen könnte und verweist das Verfahren zur weiteren Aufklärung zurück.
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