Wissenswertes zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Schadensersatz vom Anwalt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg in Chemnitz
Montag, 27. Juni 2011
Keine Schonung des Schonvermögens
Ein Schonvermögen eines Sozialleistungsberechtigten wird bei dessen Erben nicht mehr als Schonvermögen berücksichtigt. Deshalb können Erben zur Rückzahlung von Sozialleistungen, welche der Erblasser zu Recht erhalten hat, wirksam aufgefordert werden. Auf die Entscheidung des SG Berlin vom 24.05.2011 verweist sozialrecht-chemnitz.blogspot.com.
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