Montag, 27. Juni 2011

Keine Schonung des Schonvermögens

Ein Schonvermögen eines Sozialleistungsberechtigten wird bei dessen Erben nicht mehr als Schonvermögen berücksichtigt. Deshalb können Erben zur Rückzahlung von Sozialleistungen, welche der Erblasser zu Recht erhalten hat, wirksam aufgefordert werden. Auf die Entscheidung des SG Berlin vom 24.05.2011 verweist sozialrecht-chemnitz.blogspot.com.

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