Wenn das Führen von Privatgesprächen über dienstlich bereitgestellte Mobiltelefone untersagt ist und dennoch solche Anrufe getätigt werden, kann dass für die Betroffenen schmerzliche Auswirkungen haben.
Daran ändert sich auch nichts, wenn leichtfertig auf Auskunft eines Mitarbeiters vertraut wird, dass im Rahmen einer vereinbarten Flatrate keine Zusatzkosten entstünden und die Betroffene die Kosten nachträglich erstattet.
Trotz sehr guter Leistungen im Dienst kann wegen einem solchen Fehlverhalten die Übernahme als Berufssoldatin versagt werden, wie das VG Koblenz (PM 40/2011) entschied.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen