Freitag, 23. September 2011

Mailkontrolle durch Arbeitgeber zulässig?

Viele Arbeitgeber haben Arbeitsplätze eingerichtet, an denen Arbeitnehmer moderne Kommunikationsmittel nutzen. Statt der Post werden dann und wann auch elektronische Textnachrichten (Mail) zwischen Arbeitnehmer und Geschäftspartnern ausgetauscht. Es soll sogar Arbeitgeber geben, welche die private Nutzung zulassen oder zumindest dulden. Dann stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber zu Kontroll- und Prüfzwecken auf die für Arbeitnehmer gestellten Kommunikationsmittel zugreifen dürfen?

In einem kurzen und lesenswerten Artikel auf lto.de geht der Kollege Tim Wybitul dieser Frage nach und verweist auf Entscheidungen des LAG Niedersachsen vom 31. Mai 2010 (Az. 12 Sa 78/09)und des LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 16.02.1011, Az. 4 Sa 2132/10).

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