Auf dem Hamburger Hafengelände hat die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft m.b.H (GBH) nicht nur Arbeitnehmer und Leiharbeiter eingesetzt, sondern auch sogenannte "unständig Beschäftigte". Dabei handelt es sich nach WIKIPEDIA um Arbeitnehmer, die nicht ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen. Angela Dietz bezeichnet auf den Seiten der TAZ die "unständig Beschäftigten" als Tagelöhner.
Nach dem Artikel soll nun die Problematik darin bestehen, dass einige "unständig Beschäftigte" bereits seit Jahren für die GHB tätig seien, was natürlich nicht geht. Einige klagten vor dem Arbeitsgericht. Nachdem ein Urteil (25 Ca 66/10) erstritten, einigten sich andere gütlich mit dem Arbeitgeber. So wurden aus "unständig Beschäftigten" "ständig Beschäftigte"
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