... und es sich dabei auch noch um Schülerinnen handelt, kann es heftig hergehen.
Unstreitig kam es zu einem Schlag des Lehrers in das Gesicht einer 15-jährigen Schülerin. Die Mutter der Schülerin zeigte ihn wegen Körperverletzung an. Der Lehrer selbst erhielt zudem die fristlose und später eine ordentliche Kündigung.
Über die fristlose Kündigung hatte nun das LAG Halle zu entscheiden - fast 1 1/2 Jahre nach Zugang der Kündigung.
Der Lehrer meinte in seiner Kündigungsschutzklage, dass die Schülerin ihn nach vorherigen Beschimpfungen auf seine erkrankte Schulter geschlagen habe, so dass seine Handlung sich als Abwehrreflex dargestellt habe. Der Arbeitgeber meinte hingegen, dass eine Lösung von Disziplinproblemen durch Handgreiflichkeiten bei Pädagogen ausgeschlossen sein müssen.
Es wurden 11 Zeugen angehört. Am Ende gab es die Feststellung, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist - laut Meldung der LVZ. Nun streiten die Parteien noch über die ordentliche Kündigung.
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