Die Christlichen Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) mit knapp 1.700 Mitgliedern und einem monatlichem Budget von ca. 21.000 € kann keine wirksamen Tarifverträge abschließen. Dies stellte - nachdem das Verfahren bereits einmal beim Bundesarbeitsgericht anhängig war - das Landesarbeitsgericht Hamm fest (23.9.2011, 10 TaBV 14/11).
Der Gewerkschaft fehle es an sozialer Macht, um faire Tarifverträge zu erzielen. Die Gewerkschaft, die dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) angehört, erreiche einen Organisationsgrad von nur 0,6 Prozent im Kunststoffgewerbe und in der Holzverarbeitung. In den Branchen sind rund 190.000 Menschen beschäftigt. Wegen der geringen finanziellen Ausstattung und Mitgliederzahl besteht keine Tariffähigkeit.
Damit steht fest, dass durch die GKH abgeschlossene Tarifverträge (mehr als 60) unwirksam sind.
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