Der EuGH hat entschieden, dass ein tarifvertragliches Verbot bei der Deutschen Lufthansa AG für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, eine Diskriminierung wegen des Alters darstellt und unwirksam ist. - EuGH vom 13.09.2011, Az.: C-447/09 -
Das Argument der Flugsicherheit gehört nicht zu den in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 genannten Zielen, welche eine Ungleichbehamndlung rechtfertigen könnten, zumal in nationalen und internationalen Regelungen dieses Alter auf 65 Jahre festgelegt ist.
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