Dienstag, 27. September 2011

erneuter Rückschlag für CGZP - unwirksame Bezugnahme auf mehrgliedrige Tarifverträge

Seit 15.03.2010 wurde in vielen vorformulierten Arbeitsverträgen für Leiharbeiter eine Verweisungsklausel auf geschlossene Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) und Personal-Service-Agenturen (PSA) und anderen Christlichen Gewerkschaften aufgenommen.

Nach rechtskräftiger Entscheidung des ArbG Lübeck (die Berufung wurde von der Arbeitgeberin zurückgenommen)vom 15.03.2011 unter dem Az.: 3 Ca 3147/10 sind solche Verweisungsklauseln auf den mehrgliedrigen Tarifvertrag nicht transparent. Einem Leih-Arbeitnehmer wird nicht klar, welcher der Tarifverträge nun gelten soll.

Damit kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung mit der Folge, dass das Gesetz gilt mit dem Anspruch auf gleiche Bedingungen (z.B. Kündigungsfristen) und Entlohnung wie die festangestellten vergleichbaren Arbeitnehmer im Entleihbetrieb.

Leiharbeiter mit aktuellen Arbeitsverträgen sollten somit prüfen lassen, ob auch für sie Ansprüche zu ihren Gunsten bestehen.

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