Im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen über Massenkündigungen erklärte - laut Pressemitteilung des Weser - Kurier - der Prozeßvertreter des Arbeitgebers nach eidesstattlicher Versicherung eines Arbeitnehmervertreters:
"Ich kann hier ohne Rücksprache mit den Gesellschaftern der Antragsgegnerin erklären, dass bis Mittwoch, den 25.11.2009, 12 Uhr, keine Kündigungen ausgesprochen werden, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird."
Nun wurden in der Nacht zum 25.11.2009 doch Kündigungen in die Briefkästen von 198 Arbeitnehmern geworfen. Hat der Prozeßvertreter des Arbeitgebers gelogen oder war seine Aussage interpretierbar? Auf eine Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt hin, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. "Der Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten", heißt es im Schreiben der Staatsanwaltschaft. Und: "Das Verschulden ist als gering anzusehen."
Nun rollt wohl ein Verfahren vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
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