Mittwoch, 14. September 2011

Kündigung wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung

Nach einer Entscheidung des LAG Köln (Az. 12 Sa 936/10) kann eine Kündigung eines Arbeitnehmers trotz vorsätzlicher Sachbeschädigung unwirksam sein.

Das LAG Köln meint, dass innerhalb eines langjährigen Arbeitsverhältnisses ohne Beanstandung hinsichtlich einer vorsätzlichen Sachbeschädigung eine Abmahnung erforderlich sein kann.

Zudem ist eine nachträgliche Entschuldigung des Arbeitnehmers und dessen Angebot zur Schadenswiedergutmachung im Rahmen einer Anhörung der Mitarbeitervertretung mitzuteilen, andernfalls die Anhörung fehlerhaft ist.

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