Privat krankenversicherte Sozialhilfeempfänger wurden bislang vom Jobcenter und Sozialgerichten auf die Zumutbarkeit einer Absicherung im Basistarif verwiesen.
Auf http://sozialrecht-chemnitz.blogspot.com/ wird auf eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgericht (30.08.2011, Az.: L 8 SO 26/11 - PM 14/2011) hingewiesen, wonach kein Zwang zum Abschluss eines solchen Basistarifs besteht.
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