Das auch Rechtsanwälten Fehler unterlaufen, welche von Kolleginnen ausgenutzt werden, zeigt eine Entscheidung des OLG Karlsruhe. Laut Pressemitteilung des Gerichts vom 16.09.2011 war Ausgangspunkt die Suche eines mittelständischen Unternehmens nach einem Geschäftsführer.
Den mit dem Bewerbungsverfahren beauftragten Anwälten unterlief in der Stellenanzeige ein Fehler - es folgte keine geschlechtsneutrale Ausschreibung. Eine Anwältin bewarb sich erfolglos. Danach begehrte sie eine Entschädigung.
Aufgrund der Stellenanzeige bestand das Indiz einer unzulässigen Benachteiligung, weshalb das OLG Karlsruhe mit Entscheidung vom 13.09.2011 (17 U 99/10) der Anwältin eine Entschädigung von 13.000 € - einem Monatsgehalt einer Geschäftsführerin - zusprach.
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