Es gibt Prozesse und Lieblingsprozesse - jeder Anwalt wird für sich eine Entscheidung treffen müssen, in welche Kategorie Verfahren in Nachbarschaftssachen gehören. Gab es früher noch Witze wie folgt:
Der junge Anwaltssohn tritt an das Krankenbett seines Vaters und berichtet stolz, dass er einen langjährigen Nachbarschaftsstreit beendet habe. Darauf erwidert sein Vater: "Bist Du verrückt! Was glaubst Du, von was wir in den letzten Jahren gelebt haben."
Dieser Witz behält seine Pointe nur, wenn auch Richter mitspielen. Ein Richter aus Delmenhorst war hiernach wohl ein Spielverderber. Nach jahrelangem Streit zweier Grundstücksnachbarn über Äste, welche über die Grenze wuchsen, fand ein Ortstermin statt. Da sämtliche Parteien dabei waren, ergriff der Richter die Chance und legte selbst Hand an, indem er im Streit stehende Äste im Einvernehmen mit den Nachbarn absägte.
In der Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 28.09.2011 wird dieses Vorgehen positiv erwähnt als Befriedung der Nachbarn. Ob das stimmt,wird sich zeigen - da ja nun das "verbindende" Problem entfallen ist. Zudem ist daran zu denken, dass örtliche Dienstleister den Richter auf Unterlassung in Anspruch nehmen könnten, da der Richtern denen einen Auftrag "weggenommen" hat.
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