Am Anfang eine Frage: Welche Beurteilung ist besser: "sehr gut geeignet" oder "besonders geeignet"?*
Genau diese Abstufungen in Beurteilungen eines Richters am BGH, der sich um eine Stelle als vorsitzender Richter bewarb, veranlasste das VG Karlsruhe (24.10.2011,
Az: 4 K 2146/11) im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens mittels einstweiliger Verfügung zu einer Untersagung der Stellenbesetzung, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.
Das VG Karlsruhe meinte, dass eine Verschlechterung der Beurteilung begründet werden muss und da dies nicht erfolgt sei, ist eben die endgültige Entscheidung über das Bewerbungsverfahren abzuwarten.
*"sehr gut geeignet" ist schlechter als "besonders geeignet"
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