Mittwoch, 26. Oktober 2011

Abfallbehälter im Zug als Toilette - ich fahre nicht auf Linie 9 in 1. Klasse

Neu eingesetzte Züge im Bahnverkehr sind modern und mit allem Schnickschnack ausgestattet - so auch die S-Bahn auf der Linie 9 zwischen Wuppertal und Haltern. Es fehlte nur - nun ja - eine Toilette.

Ein Fahrgast wandte sich in seiner dringenden (Bedürfnis-)Not an einen Bahnmitarbeiter, welcher auf den nächsten Halt verwies. Auf die freundliche Erwiderung des unter Druck stehenden Fahrgastes, dass er dem Druck so lange nicht mehr stand halten könne, verwies der Bahnmitarbeiter den Reisenden auf eine Entleerungsmöglichkeit in der 1. Klasse Abteilung. Der Reisende folgte dem Rat und erledigte sein Geschäft in der 1. Klasse in einem Abfallbehälter. Just in diesem Moment kommt ein anderer Bahnmitarbeiter und stellt den Reisenden zur Rede. Dieser entschuldigt sich damit, dass er nur den Rat des Bahnmitarbeiters folgte.

Nun erhielt der raterteilende Bahnmitarbeiter von seiner Arbeitgeberin ein Bußgeld von 100 € aufgebrummt. Das sah dieser nicht ein, immerhin habe es zu diesen Problemen keine Dienstanweisung gegeben und er konnte somit auch gegen keine Dienstanweisung verstoßen. Er erhob Einspruch.

Nun muss das VG Wuppertal entscheiden (wie die lto.de berichtet) und ich weiss, dass ich gaaaaanz bestimmt nie auf der Linie 9 von Wuppertal nach Haltern in der 1. Klasse-Abteilung fahren werde.

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