Nach einem Todesfall sich mit Formalitäten rumzuschlagen ist anstrengend und mühselig. Eine Vereinfachung bietet nun das Angebot des Amtsgerichtes Landstuhl. Hier wird kurz und knapp dargestellt, welche Unterlagen für die Erteilung eines Erbscheines benötigt werden und zugesagt, dass bei Vorlage aller dieser Unterlagen der Erbschein innerhalb 24 Stunden ausgehändigt wird.
Ob sich das bei allen Gerichten durchsetzen wird? Sinnvoll wäre dies sicherlich auch bei Arbeitsgerichten für die Fälle, in denen Arbeitnehmer ihre Klagen an der Rechtsantragsstelle selbst vortragen und aufnehmen lassen.
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