Experten diskutieren, was Scharia überhaupt ist und was Sie bedeudet. Verkannt wird dabei, dass Regelungen des islamischen Rechts als Teilaspekt der Scharia unter Umständen auch in Deutschland Anwendung finden.
Doch ein Zeitsoldat der Bundeswehr, der zum Islam konvertierte und (!) ausdrückte, dass er die Scharia als bessere Staatsform gegenüber der Demokratie ansehe, darf nach einer (nicht rechtskräftigen) Entscheidung des VG Minden (Urteil vom 04. Oktober 2011 - 10 K 823/10) aus dem Dienst bei der Bundeswehr entlassen werden.
Dabei legte das Gericht in seiner Pressemitteilung Wert darauf, dass es nicht nur bei Äusserungen blieb, sondern der Zeitsoldat sich etsprechend im Dienst verhalten hat, was nicht durch die Bundeswehr zu dulden war. Damit sei belegt, dass er nicht die erforderliche charakterliche Eignung aufweise, da er die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht anerkenne und nicht für sie eintrete.
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