Eine leidvolle Erfahrung musste ein Investmentbanker einer Privatbank machen. Nachdem er erfahren hat, dass sein Arbeitgeber - eine Privatbank - von einem anderen Bankinstitut "geschluckt" und die Abteilung der Investmentbanker aufgelöst werden sollte, orientierte er sich neu. Er kündigte das Arbeitsverhältnis von sich aus.
Pech nur, dass ein Monat später ein Sozialplan in Kraft trat, aus dem sich für ihn ein Abfindungsanspruch von 250.000 € (zweihundertfünzigtausend) ergeben hätte. Nun klagte der Arbeitnehmer auf diese Abfindung. Er war der Auffassung, dass seine Eigenkündigung den Charakter einer betriebsbedingten Entlassung hatte und der Sozialplan zudem noch innerhalb seiner Kündigungsfrist in Kraft getreten sei.
Das Arbeitsgericht Frankfurt (AZ 7 Ca 4871/10) wies die Klage zurück.
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