Heute gab es vor dem Arbeitsgericht Chemnitz einen Kammertermin. Die zu beurteilende Rechtsfrage betrifft die Berechnung der Vergütung in der Altersteilzeit nach dem Blockmodell auf der Grundlage des Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ). Hiernach steht den Arbeitnehmern in Altersteilzeit eine Vergütung von 83 % der fiktiven Vollzeitvergütung zu.
Der Freistaat Sachsen wendete nach Erhöhung der Vergütung auf "Westniveau" zum Jahresbeginn 2010 die Mindestnettolohntabelle aus dem Jahr 2008 weiterhin an. Diese wurde trotz "Steuergeschenken" nicht aktualisiert. Statt 83 % der Vergütung erhält ein betroffener Arbeitnehmer nun weniger, während der Freistaat Saachsen die von ihm zu zahlenden Aufstockungsleistungen verringert.
Die 6. Kammer des Arbeitsgerichtes Chemnitz will noch heute das Urteil verkünden.
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