Auf Ihre Bewerbung hin erhielt eine Bewerberin eine Absage. Zu Ihrer Verwunderung wurde sie angesprochen mit: "Sehr geehrter Herr...". Die Bewerberin meine nun, dass dies ein Indiz sei für eine Diskriminierung ihrer Person, da bereits aus dem Namen ihr Migrationshintergrund hervorgehe. Auf einem der Bewerbung beigefügten Bild sei sie eindeutig als Frau erkennbar. Es ist also die Verwendung der männlichen Anspracheform nicht nachvollziehbar.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf (09.03.2011 – 14 Ca 908/11) sah es etwas anders und wies die Klage ab. In der Pressemitteilung wird hierzu ausgeführt: "Die Verwechslung in der Anrede lasse keine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft vermuten. Es sei genauso wahrscheinlich, wenn nicht sogar näher liegend, dass der falschen Anrede in dem Ablehnungsschreiben ein schlichter Fehler bei der Bearbeitung dieses Schreibens zu Grunde liege."
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