Die ersten Prozesse von Leiharbeitnehmer auf Vergütungsnachzahlung erreichen die Arbeitsgerichte. Vor dem Arbeitsgericht Gera klagt ein von Mitte 2008 bis anfang 2010 als Produktionshelfer beschäftigter Leiharbeitnehmer auf ca. 10.000 € Vergütungsnachzahlung.
Nach der Zeitungsmeldung der TLZ war eine Einigung im Gütetermin nicht möglich. Es soll erst eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Geltung von Ausschlussfristen abgewartet werden.
Eine solche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes erging gestern. Hiernach sind Ausschschlussfristen des Entleiherbetriebes nicht auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbar.
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