Nicht immer trifft eine Kündigung die richtigen und manchmal trifft es auch den Absender einer Kündigung. Wie auf der Seite RP-online berichtet wird, hatten zwei Leiterinnen einer Kindertagesstätte "Grashüpfer" vom Vereinsvorstand des Trägervereins die Kündigung erhalten.
Weil eine Elterninitiative hiermit nicht einverstanden war musste auf Antrag der Vereinsmitglieder eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden. Ziel war die Wahl eines neuen Vorstandes. Nachdem der neue Vorstand in Amt und Würden war, wurden vor dem Arbeitsgericht Solingen die Kündigungen zurückgenommen und sogar Vergütung nachbezahlt.
Zusammengefasst: die Gekündigten arbeiten weiter, während die Kündigenden (Vorstand) nicht mehr Ihres Amtes walten nach der Abwahl. Das war also eine Kündigung mit Bumerangeffekt
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