Eine Betriebsrätin wehrt sch gegen mehrere Kündigungen. Eine war darauf gestützt, dass die Betriebsrätin während einer längeren Zeit der Arbeitsunfähigkeit auf 2 Segeltouren ging und Kinder und Jugendliche dabei betreute.
Der Arbeitgeber hielt dies für ein genesungswidriges Verhalten und sprach die Kündigung aus. Vor dem Arbeitsgericht wehrte sich die Betriebsrätin. Nach dem Ergebnis der Güteverhandlung hat sie gute Chancen, diesbezüglich zu obsiegen. Das Arbeitsgericht meinte nach einem Artikel der WZ, dass die Diagnose „Burnout-Syndroms“ einer Reise - auch als Betreuerin von Kinder- und Jugendgruppen - nicht entgegensteht.
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