Der als Plastinator bekannte Anatom Gunter von Hagen hatte in 43 Fällen Termin vor dem Arbeitsgericht Cottbus, sämtliche Termine waren Gütetermine in Kündigungsschutzverfahren.
Nach der Pressemeldung auf welt online wurde in den 43 Fällen den Kündigungsempfängern eine Abfindung angeboten.
Mein erster Gedanke - kostenfreie sofortige Plastination - hat sich zum Glück nicht bewahrheitet.
Vielmehr bietet der Plastinator an, pro Beschäftigungsjahr 1/2 Bruttomonatslohn (= 0,5) als Abfindung zu zahlen. Sollten mindestens 35 Mitarbeiter das Angebot annahmen, erhöht der Plastinator die Abfindung auf 0,75 pro Beschäftigungsjahr. Dies ergibt sich aus der Pressemeldung des Arbeitsgerichtes vom 17.02.2011.
Die Vergleichsquote soll sehr hoch sein.
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