Was für eine tolle Bezeichnung, um auszudrücken, dass keine auf Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit besteht. Mit diesem Argument wollte eine private Krankenversicherung kein Krankentagegeld bezahlen.
Dem schob der BGH (09.03.2011 -IV ZR 137/10- einen Riegel vor. Wird ein Arbeitnehmer gemobbt oder fühlt er dieses und führt dies zu einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit, ist eine private Krankenversicherung verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld zu bezahlen.
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