Auch wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten können das Gebiet des Arbeitsrechts nicht nur berühren, sondern auch direkt betreffen.
Dabei klang es so naheliegend. Ein Krankenhaus verlangte von Bewerbern, dass diese die Krankenkasse "wählen", welche das größte Bettenkontigent im Krankenhaus hat.
Hiervon erfuhr ein Wettbewerbsverband, der eine solche vorgegebene "Wahl" wettbewerbswidrig erachtet. Das Krankenhaus sah es nicht so, weshalb der Sachverhalt vor das OLG Brandenburg kam. Dieses bestätigte, dass Arbeitgeber die "richtige Krankenkasse" nicht zu einer Einstellungsvoraussetzung machen dürfen und dies wettbewerbswidrig sei.
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