... oder war der Tierarzt selbst daran schuld, dass er bei einem Impftermin von einer Kuh so sehr verletzt wurde, dass er immerhin 26.000 € Schmerzensgeld verlangte.
Das LG Tübingen (2 O 244/11) geht jedenfalls von letzterem aus - einem erheblichen Verschulden des Tierarztes - wie spiegel-online verrät.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen